Fall Urwyler kommt vors Obergericht

Die Insel Gruppe verlangt die Überprüfung des formaljuristisch begründeten Teilentscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland im Fall Urwyler durch das Obergericht des Kantons Bern. Es geht der Insel Gruppe um eine Klärung der entscheidenden arbeitsrechtlichen Punkte. Als eine der grössten Arbeitgeberinnen im Kanton liegt rechtliche Klarheit in ihrem Interesse.

Mit dem Teilentscheid vom 7. November 2017 hat das Regionalgericht Bern-Mittelland die im Juni 2014 erfolgte Kündigung von PD Dr. med. Natalie Urwyler aufgehoben. Das Gericht begründet seinen Entscheid primär damit, dass das Inselspital und die Universität Bern als ein Unternehmen angesehen werden können. So wird die aufsichtsrechtliche Beschwerde, die Natalie Urwyler an die Universität gerichtet hatte, als «betriebsinterne Beschwerde» gewertet. Solange eine betriebsinterne Beschwerde hängig ist, besteht ein faktischer Kündigungsstopp. Aus Sicht der Insel Gruppe gibt es jedoch keinen Zusammenhang zwischen der Beschwerde an die Universität und der Anstellung von Natalie Urwyler am Inselspital. Universität und Inselspital sind zwei eigenständige Organisationen mit unterschiedlichen Aufgaben und Aufsichtsbehörden. Der Weiterzug des Urteils an das Obergericht zielt primär auf eine Klärung dieser nach Auffassung der Insel Gruppe formaljuristisch beurteilten Frage.

Des Weiteren stellt das Gericht in seinem Urteil zwar ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Natalie Urwyler und ihrem Vorgesetzten fest. Es anerkennt das gestörte Vertrauensverhältnis aber nicht als ausschlaggebenden Kündigungsgrund. Zu klären ist daher, in welchem Masse ein Vertrauensverhältnis auf Kaderstufe gestört sein muss, um eine Kündigung zu rechtfertigen, und innerhalb welcher Frist eine solche Kündigung zu erfolgen hat.   

Keine Diskriminierung

Der Teilentscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland ist nach seinem Bekanntwerden inhaltlich teilweise falsch wiedergegeben worden. Im Urteil ist nirgends festgehalten, Natalie Urwyler sei diskriminiert worden. Es wird in der Urteilsbegründung auch keine Verletzung in Bezug auf Gleichstellungsfragen im Betrieb festgestellt. Zum gleichen Ergebnis gelangt ein zu Lohnforderungen von Natalie Urwyler gerichtlich angeordnetes Gutachten, das den Parteien letzte Woche eröffnet worden ist: Der Gutachter stellt keine finanzielle Ungleichbehandlung von Natalie Urwyler fest. Insofern liegt kein wegweisendes Urteil in Gleichstellungsfragen vor, wie dies verschiedentlich dargestellt wurde.