Urteil im Fall Urwyler: Stellungnahme der Insel Gruppe

Das Obergericht des Kantons Bern hat im Fall Urwyler den Teil-Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 7. November 2017 bestätigt. Die Kündigung von PD Dr. med. Natalie Urwyler durch die Insel Gruppe wird damit aufgehoben. Die Kündigung hätte im Juni 2014 nicht erfolgen dürfen, weil noch eine Beschwerde Natalie Urwylers bei der Universität Bern hängig war.

Das Obergericht hält in seinem Urteil fest, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der Insel Gruppe und Natalie Urwyler über Jahre hinweg gestört war. Es stellte aber keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts fest. In einem noch hängigen Verfahren, in welchem Natalie Urwyler eine Lohndiskriminierung geltend macht, ist ein gerichtlich eingeholtes Gutachten zum Schluss gekommen, dass im Fall von Natalie Urwyler keine finanzielle Ungleichbehandlung vorliegt.

Gemäss Gleichstellungsgesetz darf ein Arbeitsverhältnis während eines innerbetrieblichen Beschwerdeverfahrens nicht gekündigt werden, ausser der Arbeitgeber kann beweisen, dass die Beschwerde nicht der Grund für die Kündigung war. Natalie Urwyler reichte 2014 rund vier Monate vor ihrer Entlassung eine aufsichtsrechtliche Beschwerde an die Universität Bern ein. Da die Universität von der Insel Gruppe unabhängig ist, die Ärztin jedoch vom Inselspital als Arbeitgeberin angestellt war, ging das Spital nicht von einer innerbetrieblichen Beschwerde aus. Das Obergericht ist der Meinung, die Insel Gruppe hätte wie im Fall einer innerbetrieblichen Beschwerde vorgehen müssen. Die verschiedenen Vorfälle zwischen 2012 und 2014, die bereits vor der Einreichung der Beschwerde zur Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses beitrugen, anerkannte das Obergericht nicht als unabhängigen und dringlichen Kündigungsgrund.

Die Insel Gruppe wird nach eingehender Auseinandersetzung mit der Urteilsbegründung des Obergerichts über das weitere Vorgehen entscheiden. Bezüglich einer Wiederaufnahme der Tätigkeit von Natalie Urwyler an der Insel Gruppe werden verschiedene Optionen geprüft. Zurzeit befindet sich Natalie Urwyler in einer Anstellung ausserhalb der Insel Gruppe.

Das Urteil zur Kündigung von Natalie Urwyler ist ungeeignet, um Gleichstellungsfragen in der Insel Gruppe oder generell zu thematisieren. Tatsächliche Gleichstellung sowie das Verhältnis von Familie, Freizeit und Beruf sind unabhängig vom vorliegenden Urteil und seit langem prioritäre Themen der Insel Gruppe.

Das Ziel der Insel Gruppe ist Vielfalt auf allen Hierarchiestufen und in allen Bereichen der Insel Gruppe. Das Unternehmen hat einen Frauenanteil von fast 80 Prozent. Über die Hälfte aller Kaderstellen ist mit Frauen besetzt. Eine zentrale Fachstelle für Gleichstellung mit zwei erfahrenen Personalentwicklerinnen fördert die Chancengleichheit und steht allen Mitarbeitenden der Insel Gruppe offen. Eine Diskriminierung nach Geschlecht, Generation oder sexueller Orientierung wird nicht geduldet.